Wer zahlt für eine MBT?
Deutschland: Eine MBT kann von approbierten psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut*innen im Rahmen der Richtlinien-Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenversicherungen in voller Höhe abgerechnet werden. Bei den privaten Krankenversicherungen kann dies je nach Vertrag variieren.
Österreich: MBT kann von Psychotherapeut*innen, die in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingetragen sind, angeboten werden. Der entsprechende Kostenanteil der Krankenkassen kann im Rahmen des jeweiligen Psychotherapieverfahrens beantragt werden.
Schweiz: MBT kann von jedem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie von in Delegation arbeitenden Psycholog*innen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Nach dem in Kürze geltenden Anordnungsmodell kann prinzipiell jede*r in freier Praxis tätige Psychologe*in MBT über die Grundversicherung abrechnen.