Wie werde ich Mitglied?
Wenn Sie im Bereich der MBT eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit ausüben oder sich an der Förderung des Vereinszweckes aktiv beteiligen möchten, dann sind Sie bei uns im MBT-D-A-CH Verein genau richtig. Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied einbringen.
Der Antrag muss schriftlich und formlos an Prof. Ulrich Schultz-Venrath schultzvenrath(at)freenet.de gesandt werden und muss von zwei Referenzschreiben aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder begleitet werden.
Über Ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand und Sie werden dann wiederum per Email benachrichtigt.
MBT-D-A-CH-Mitgliedschaft
Vorteile der Mitgliedschaft
- inhaltliche Vernetzung der Mitglieder in den Interessensgruppen
- aktuelle Informationen zu Entwicklungen in der MBT
- Listung mit Praxisadresse auf der Homepage
- Nutzung von Rundmail-Funktion an alle Mitglieder
- Unterstützung der Evaluation und Weiterentwicklung von MBT im deutschsprachigen Raum
Ordentliche Mitgliedschaft
- Voraussetzung zur Mitgliedschaft: haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im Bereich der MBT oder aktive Beteiligung an der Förderung des Vereinszweckes in sonstiger Weise.
- Es muss ein entsprechender Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied eingebracht werden. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Der Antrag muss in schriftlicher Form gestellt und von zwei Referenzschreiben aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder unterstützt werden.
Fördernde Mitgliedschaft
- Voraussetzung für eine Aufnahme als förderndes Mitglied: Bereitschaft, den Vereinszweck durch die Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags und/ oder durch Sach- oder Geldspenden zu unterstützen.
- Über den Antrag auf Aufnahme als förderndes Mitglied entscheidet der Vorstand.
- Fördernden Mitgliedern steht die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins offen, soweit die vorhandenen personellen, räumlichen und zeitlichen Kapazitäten ausreichen.
- Kein Stimmrecht
Ehrenmitglieder
- Der Vorstand und die Mitgliederversammlung können aus den Reihen ihrer Mitglieder Ehrenmitglieder ernennen, die sich um die Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben.
- Ehrenmitglieder sind von der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen oder Umlagen befreit.
- Für die Wahl ist entweder im Vorstand oder in der Mitgliederversammlung eine zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig.
Beendigung der Mitgliedschaft (Details siehe Satzung des Vereins)
- mit dem Tode des Mitglieds,
- durch Austritt
- mit Streichung aus der Mitgliederliste
- durch Ausschluss aus dem Verein
Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt 100 Euro für ordentliche Mitglieder. Fördernde Mitglieder zahlen mindestens 100 Euro pro Jahr.